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Urheberrecht und Datenschutz = die große Verunsicherung?
Damit schon zu Beginn dieses Blogs eines ganz klar ist: mit Ihrer Mitgliedschaft im Verlag20 haben Sie Zugriff auf tausende digitale Lehr – und Lernmaterialien, die Sie auch digital nutzen können! Es soll nicht sein, dass mit einer "Technik von heute" nur eine "Nutzung von vorgestern" möglich ist.
Und diese digitale Nutzung beschränkt sich nicht nur auf Ihren eigenen PC, Sie können Arbeitsmaterialien, die für die Hand der Schülerinnen und Schüler gedacht sind, diesen auch digital zur Verfügung stellen. Und wo kommen diese Materialien in der Schule zum Einsatz? Die konventionelle Nutzung ist, dass Sie eben diese Materialien ausdrucken und an die Schülerinnen und Schüler verteilen. Aber es gibt neue Formen der Verteilung: viele Schulen, und es werden täglich mehr, setzen Learning Management Systeme (kurz LMS) als virtuelle Lernräume ein.
Einen virtuellen Lernraum kann man sich als das digitale Abbild einer konventionellen Schule vorstellen. Wie in einer "normalen" Schule gibt es einen Haupteingang, Klassenräume, einen Verwaltungstrakt etc. Und wie in einer normalen Schule kommt man eben nicht einfach so in einen virtuellen Klassenraum. Man braucht eine Zugangsberechtigung.
Das sind nun in aller Kürze dargestellt, wichtige Kriterien von virtuellen bzw. digitalen Lernräumen und die wichtige Botschaft lautet: Sie können die Materialien, die Sie als Mitglied im Verlag20 erworben haben, Ihren Schülerinnen und Schülern in digitalen Lernräumen Ihrer Schule zur Verfügung stellen, ohne befürchten zu müssen, dass irgendeine Unbill droht!
Aber wie schaut denn nun die aktuelle Gesetzeslage aus? Dazu möchte ich Ihnen die Kurzform eines Vortrages zur Verfügung stellt. Natürlich können Sie diesen Vortrag zur Info auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen weitergeben. Im Regelfall gilt, dass von besonderen Ausnahmen abgesehen (und der Verlag20 ist eine Ausnahme), eine digitale Nutzung von Lehr- und Lernmaterialien verboten ist. Doch, ganz ehrlich: Mich würde Ihre Meinung dazu interessieren! Ist das alles zeitgemäß?
Einige Aspekte des Vortrags:
Was ist das Urheberrecht?
Was sind Schrankenbestimmungen?
Was ist erlaubt? In analogen Lernräumen? In digitalen Lernräumen?
Links zum Thema: "was ist erlaubt?"
Links zum Thema: "Abmahnungen und Urheberrecht"
Links zum Thema: "richtig zitieren"
Links zum Thema: "fremde Federn finden"
http://www.verlag20.de/unterrichtsmaterial/6462...
Auf einem anderen Vortrag habe ich mir einmal den "Spass" erlaubt, deutlich zu machen, mit welchen "Strafen" Komponisten wie Bach, Mozart, Beethoven und viele heute rechnen müssten. Tja, die haben nämlich einfach "kopiert" was das Zeug hält und daraus auch noch eine eigene musikalische Form geschaffen: die Variation.
http://de.wikipedia.org/wiki/Variation_(Musik)
Ich erlaube mir die Meinung, dass viele Kulturgüter gar nicht erst entstanden wären, wenn zu Bachs oder Beethovens Zeiten das heutige Urheberrecht gegolten hätte. Und wenn es die vielen Komponisten doch gewagt hätten? Nun, ich habe ich mir einmal die Mühe gemacht, am Beispiel einer berühmten Sinfonie – den Namen des Komponisten verschweige ich jetzt an dieser Stelle - die ganzen Urheberrechtsverletzungen aufzulisten.
Bei heutiger Gesetzeslage wäre eben dieser Komponist bis zum Ende seines Lebens nicht mehr richtig glücklich geworden …. Eine Polemik? Ja, und die ist gewollt! Und damit es keine Missverständnisse gibt: Ich möchte nicht dem "Raubkopieren" das Wort reden. Wer sich mit fremden Federn schmückt und diese als seine eigenen ausgibt, soll dafür auch die enstprechende Verantwortung übernehmen. Das ist ja alles ganz klar. Und zu diesem Thema sind in diesem Jahr auch schon die richtigen Sachen geschrieben worden … mit den richtigen Konsequenzen! Im Übrigen: Bei den damaligen Komponisten war es ein gewisser Sport, sich gegenseitig zu zitieren, man wusste aber auch voneinander.
Aber wir benötigen für die Schule klare, praxisnahe, bezahlbare und transparente Lösungen. Was nützt uns denn sonst das World Wide Web, wenn seine Nutzung zum privaten Geheimnis wird? Wenn nun Wirklichkeit werden sollte, dass Amerika das gesamte Internet zu seinem Hoheitsgebiet erklärt, - müssen wir dann in Castrop Rauxel oder in Schwäbisch Gmünd mit einer Verhaftung durch einen US- Marshall rechnen? Wieder eine Polemik? Mitnichten! Lesen Sie doch einfach mal in den Artikel rein, den ich bei Spiegel online gefunden habe.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,15...
Ja, mich würde wirklich Ihre Meinung interessieren ;-) Wo soll diese Reise für die Schulen hingehen? Es gibt ne Menge zu diskutieren … und viele offene Fragen!
3 Kommentare
Rena schrieb vor 2 Monaten:
Die Tücke liegt im Detail. Ich hatte in einem anderen Zusammenhang Autorenartikel von meiner Homepage runtergenommen, als die Urheberrechtsnovelle in Kraft trau. Aber ich hatte die Dokumente noch auf dem Server, in den docfiles im CMS. Böser Fehler: die Verwertungsgesellschaft hat ganze Mannschaften, die nach Verletzungen suchen. Über den normalen google Suchbefehl wurden sie fündig, haben den Nutzerkreis der page geschätzt und eine saftige Rechnung geschrieben. Also: Aufpassen!
Schmazi schrieb vor 3 Monaten:
Praxisnahe, transparente und bezahlbare Lösungen - leider hinken wir mit entsprechenden Regelungen den tatsächlichen Entwicklungen immer hinterher. Zunächst muss die Frage geklärt werden, was höher zu bewerten ist, das Urheberrecht oder der Datenschutz. Der Einsatz von Scan-Software zum Überwachen der Schulen und Lehrkräfte ist sicherlich nicht der geeignete Weg. Lehrkräfte sind schließlich keinekollektiven Datendiebe mit krimineller Energie. Und es wird sich im Zeitalter der Informationsgesellschaft gar nicht verhindern lassen, dass die zur Verfügung stehenden Informationen auch genutzt werden. Statt zu observieren und auszuspionieren sollte man sich lieber Gedanken machen, wie Lehrkräfte legal an Material kommen, das aktuell ist und digital genutzt werden kann. Das ist schließlich auch ein wichtiger Bildungsauftrag, dann muss man auch den Rahmen dafür so stecken, dass niemand mit einem Bein im Gefängnis sitzt.
Sunay schrieb vor 3 Monaten:
Der Beitrag spricht genau die Probleme an, mit denen wir in Zukunft konfrontiert werden. Schulbuchverlage installieren irgendwelche Schnüffelsoftware auf schulinterne Software, um ihre wirtschaftlichen Interessen zu schützen und wir Lehrer sind die Leidtragenden, die mit irgendwelchen Konsequenzen zu rechnen haben. Allen Lehrkräfte wird hiermit offiziell erstmal ein Stempel aufgedrückt und offiziell unterstellt, Verbrechen, im Sinne der Verletzung der Urheberrechte, begangen zu haben. In meinen Augen haben wir hier enorme Rückschritte in Richtung „Stasi-Spionage“ getan. Wie kann man solchen Spionageaktionen vertraglich zustimmen, ohne sich überhaupt über irgendwelche Konsequenzen Gedanken zu machen? Da warte wir doch mal ab, wann die Schulbuchverlage auch die Erlaubnis bekommen, uns privat auszuspionieren






