Infotext des Deutschen Bundestages zur Wahl des Bundespräsidenten
Autor: Andrea Langnickel, 2010 0 Autorenpunkte Fach: Politik, Wirtschaft und Politik
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Infotext des Deutschen Bundestages zur Wahl des Bundespräsidenten Infotext Ganz oben im Staat Der Bundespräsident repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland und steht an der Spitze des Staates. Deshalb ist er bei vielen staatlichen gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen vor Ort im Inland und im Ausland. Dazu gehören Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit Staatsbesuche im Ausland und der Empfang ausländischer Staatsgäste aber auch sportliche Ereignisse wie die Olympischen Spiele. Der Bundespräsident zeichnet Persönlichkeiten aus und eröffnet traditionell den Bundespresseball. Er informiert sich über die Lage in den verschiedenen Bundesländern bei so genannten Regionalbesuchen und hält Reden bei Ereignissen die die Nation berühren wie die Trauerfeier zum Amoklauf von Winnenden. Staatsbegräbnis entscheidet der Bundespräsident Beim Tod von Persönlichkeiten die sich besonders für die Bundesrepublik Deutschland eingesetzt haben kann der Bundespräsident sogar ein Staatsbegräbnis oder einen Staatsakt anordnen. Auch eine Aufgabe Auflösung des Bundestages Weitere Aufgaben des Bundespräsidenten sind im Grundgesetz festgelegt. Ein Großteil betrifft das Inland. Dazu gehört der Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers Art. 63 GG die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers Art. 63 67 GG und der Bundesminister Art. 64 GG die Auflösung des Bundestages Art. 63 Abs. 4 Satz 3 Art. 68 GG die Ausfertigung Unterzeichnung und Verkündung von Gesetzen Art. 82 GG die Ernennung und Entlassung der Bundesrichter der Bundesbeamten der Offiziere und Unteroffiziere Art. 60 Abs. 1 GG sowie das Begnadigungsrecht für den Bund Art. 60 Abs. 2 GG . Völkerrechtliche Vertretung Artikel 59 GG legt fest dass der Bundespräsident die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik ist und im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten abschließt. Er beglaubigt und empfängt zudem die Gesandten. Sollte der Bundespräsident eine seiner Aufgaben mal nicht wahrnehmen können zum Beispiel wenn er krank ist oder sein Amt frühzeitig niederlegen übernimmt das der Präsident des Bundesrates. Bildrecht picture alliance Chromorange Quelle Deutscher Bundestag. Wahl des Bundespräsidenten Infotext Aufgaben und Funktionen. http www.mitmischen.de lernplattform mod resource view.php id 79 18 06 2010 . Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Politik Sekundarstufe A. Langnickel Sekundarstufe Klasse 8 Klasse 7 Klasse 9 Klasse 10 Politik Wirtschaft und Politik Sek Politik Arbeitsmaterialien
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Infotext des Deutschen Bundestages zur Wahl des Bundespräsidenten Infotext Ganz oben im Staat Der Bundespräsident repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland und steht an der Spitze des Staates. Deshalb ist er bei vielen staatlichen gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen vor Ort im Inland und im Ausland. Dazu gehören Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit Staatsbesuche im Ausland und der Empfang ausländischer Staatsgäste aber auch sportliche Ereignisse wie die Olympischen Spiele. Der Bundespräsident zeichnet Persönlichkeiten aus und eröffnet traditionell den Bundespresseball. Er informiert sich über die Lage in den verschiedenen Bundesländern bei so genannten Regionalbesuchen und hält Reden bei Ereignissen die die Nation berühren wie die Trauerfeier zum Amoklauf von Winnenden. Staatsbegräbnis entscheidet der Bundespräsident Beim Tod von Persönlichkeiten die sich besonders für die Bundesrepublik Deutschland eingesetzt haben kann der Bundespräsident sogar ein Staatsbegräbnis oder einen Staatsakt anordnen. Auch eine Aufgabe Auflösung des Bundestages Weitere Aufgaben des Bundespräsidenten sind im Grundgesetz festgelegt. Ein Großteil betrifft das Inland. Dazu gehört der Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers Art. 63 GG die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers Art. 63 67 GG und der Bundesminister Art. 64 GG die Auflösung des Bundestages Art. 63 Abs. 4 Satz 3 Art. 68 GG die Ausfertigung Unterzeichnung und Verkündung von Gesetzen Art. 82 GG die Ernennung und Entlassung der Bundesrichter der Bundesbeamten der Offiziere und Unteroffiziere Art. 60 Abs. 1 GG sowie das Begnadigungsrecht für den Bund Art. 60 Abs. 2 GG . Völkerrechtliche Vertretung Artikel 59 GG legt fest dass der Bundespräsident die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik ist und im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten abschließt. Er beglaubigt und empfängt zudem die Gesandten. Sollte der Bundespräsident eine seiner Aufgaben mal nicht wahrnehmen können zum Beispiel wenn er krank ist oder sein Amt frühzeitig niederlegen übernimmt das der Präsident des Bundesrates. Bildrecht picture alliance Chromorange Quelle Deutscher Bundestag. Wahl des Bundespräsidenten Infotext Aufgaben und Funktionen. http www.mitmischen.de lernplattform mod resource view.php id 79 18 06 2010 . Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Politik Sekundarstufe A. Langnickel Sekundarstufe Klasse 8 Klasse 7 Klasse 9 Klasse 10 Politik Wirtschaft und Politik Sek Politik Arbeitsmaterialien
Information zum Unterrichtsmaterial
| Fach | Politik |
|---|---|
| Schulform | Sekundarstufe |
| Klassenstufe | Klasse 7, Klasse 8, Klasse 9, Klasse 10 |
| Methodik | keiner Methodik zugeordnet |
| Materialtyp | Arbeitsmaterialien |
| Binnendifferenziert | Nein |
| Bewertung | |
|---|---|
| Seiten | 1 |
| Kommentare | 0 |
| Ansichten | 722 |
| Downloads | 13 |
| Favoriten | 0 |
| Verknüpfungen | 0 |
| Veröffentlicht | 18.06.2010 |
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